Die Aktienrechtsrevision brachte per 1. Januar 2023 auch verschiedene Neuerungen im Sanierungsrecht mit sich. Das Sanierungsrecht wurde dabei in gewissen Teilen präzisiert und neue Handlungspflichten wurden für den Verwaltungsrat eingeführt. 

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Mit einer Änderung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) per 1. Januar 2019 sollen Personen, die grundlos oder missbräuchlich betrieben wurden, besser geschützt werden. Konkret wird ein neues und einfaches Verfahren eingeführt, mit welchem man sich gegen ungerechtfertigte Eintragungen im Betreibungsregister wehren kann. Folgender Beitrag vermittelt einen allgemeinen Überblick über die wichtigsten Rechtsbehelfe, die einem zu Unrecht Betriebenen ab dem 1. Januar 2019 zur Verfügung stehen.

Betreibungsverfahren in der Schweiz

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